Immobilienverkauf professionell gemacht

Sven von der Heide
Geschäftsführer

tel
040 / 72 41 33 - 22

mail
sven.vdh@immobilien-vonderhei.de

Myriam Kanitz
Prokuristin

tel
040 / 72 41 33 - 77

mail
kanitz@immobilien-vonderhei.de

10 Gründe für uns als Qualitätsmakler

Verkauf Verkauf

Wir bieten Kompetenz, Orientierung und Sicherheit

Wir beraten, unterstützen und begleiten Sie während des gesamten Verkaufsprozesses.

Verkauf Verkauf

Wir kümmern uns um den Papierkram

Grundrisse, Wohn-/Nutzflächen, Grundbücher, Verträge, Lagepläne, Teilungserklärungen, Energieausweis...usw.
Wir regeln die Formalitäten.

Verkauf Verkauf

Wir setzen Ihr Haus in Szene

Erstklassige Fotos, ansprechende Exposés und professionelles Marketing sorgen für eine optimale Präsentation Ihrer Immobilie, on- und offline.

Verkauf Verkauf

Wir haben das Netzwerk

Egal, ob vorgemerkte Käufer oder geeignete Fachanwälte, Handwerker, Notare oder Steuerberater - wir haben ein zuverlässiges Netzwerk.

Verkauf Verkauf

Wir kennen den Wert Ihrer Immobilie

Wir kennen Ihre Region, haben jahrelange Erfahrung und bilden uns stetig weiter. So können wir den richtigen Preis Ihrer Immobilie ermitteln.

Verkauf Verkauf

Wir schützen Ihre Privatsphäre

Sie wollen als Verkäufer nicht in Erscheinung treten? Gerne! Wir gehen diskret vor und übernehmen die komplette Kommunikation für Sie.

Verkauf Verkauf

Wir sind günstiger als Sie glauben

Wir sind Profis, üben unseren Beruf mit Kompetenz und Leidenschaft aus, qualifizieren uns und unsere Mitarbeiter ständig weiter und sind Ihr Ansprechpartner vor Ort. Diesen Rundum-Service erhalten Sie immer zu fairen Preisen.

Verkauf Verkauf

Wir helfen bei Streitigkeiten

Wir vermitteln im Streitfall zwischen den Parteien – sachlich, neutral und mit dem Ziel, teure Gerichtsverfahren zu verhindern.

Verkauf Verkauf

Wir haften für Beratungsfehler

Sie können sich auf unsere Beratung verlassen. Sollten wir Sie falsch beraten haben, stehen wir natürlich dafür ein.

Verkauf Verkauf

Wir sind Mitglied im Immobilienverband Deutschland IVD

Wir werden auf Qualität, Eignung und Zuverlässigkeit geprüft und sind den IVD-Standesregeln verpflichtet.

Was verbirgt sich hinter der Maklerprovision?

„Makler verdienen ihr Geld mit Nichtstun“, hört man ganz häufig. Und zugegeben, wie in jeder Branche gibt es auch in unserem Berufszweig schwarze Schafe. Aber wir glauben, mit Fug und Recht behaupten zu dürfen, dass wir uns unsere Provision mit ehrlicher, harter Arbeit verdienen. Und dazu gehört unter anderem:

 

 

Persönliche Ansprech-
partner für Ihre
Anliegen

Aufzeigen möglicher
Vermarktungs-
maßnahmen

Marktgerechte
Einwertung Ihrer
Immobilie

Gestaltung eines
Verkaufsexposés in
Text und Bild

Koordinierung und
Durchführung von
Objektbesichtigungen

Kontaktaufnahme mit
vorgemerkten
Interessenten aus
unserer Kundenkartei

Präsentation in Immo-
bilienportalen und auf
unserer Internetseite

Koordination eines
Kaufvertragsentwurfs
und Begleitung der
Beurkundung

Wenn Sie externe Inhalte von www.youtube-nocookie.com aktivieren, werden Daten automatisiert an diesen Anbieter übertragen.

Die neue Maklerprovision

Seit Dezember 2020 gibt es neue Regelungen, wie der Umgang mit der Maklerprovision zu handhaben ist. Regelungen, bei denen der Käufer die volle Provisionszahlung übernimmt, sind bundesweit nicht mehr zulässig. Immobilienverkäufer haben nun drei unterschiedliche Möglichkeiten, die Provision für den von Ihnen engagierten Makler aufzuteilen:

  

Noch Fragen zur neuen Maklerprovision?

Wer bezahlt den Makler?
 

Es gibt unterschiedliche Modelle. Der Makler wird entweder nur vom Verkäufer bezahlt oder vom Verkäufer und Käufer. Bei keinem Modell zahlt der Käufer mehr als die Hälfte der vereinbarten Provision.

Wie hoch ist die Maklerprovision?

Das ist nicht festgelegt. Provisionen werden frei verhandelt. In der Praxis beträgt die Provision in Deutschland in der Regel zwischen 3 und 7 Prozent des Verkaufspreises der Immobilie.

Gelten die Neuregelungen auch für noch nicht realisierte Projekte im Bauträgervertrieb?

Ja, wenn Grundstückskaufvertrag und Bauvertrag nicht voneinander getrennt werden können.

Gelten die Neuregelungen auch für unbebaute Grundstücke?

Nein.